Blitzschutzanlagen
Gebäudeschäden
Jedes Jahr sind im Kanton St.Gallen ca. 150 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen. Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzanlagen können Einschläge nicht verhindern; sie reduzieren jedoch mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden.
Sinnvolle Investition
Eine Blitzschutzanlage auf Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt.
Die Kosten für eine Blitzschutzanlage (äusserer Blitzschutz) betragen beispielsweise für ein;
- neues Einfamilienhaus
ca. CHF 3'000 - bestehendes Wohnhaus (Nachrüstung)
ca. CHF 10'000